IT-Sicherheit
Die IT-Sicherheit ein Teil der Informationssicherheit.
Sie bezieht sich im Schwerpunkt aber auf elektronisch gespeicherte Informationen und IT-Systeme. Es wird unter IT-Sicherheit aber nicht nur der Schutz der technischen Verarbeitung von Informationen verstanden. Insbesondere fällt auch die Funktionssicherheit darunter – also das fehlerfreie Funktionieren und die Zuverlässigkeit der IT-Systeme.
IT-Sicherheit und Cyber Security
Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz von IT-Systemen vor Schäden und Bedrohungen. Das reicht von der einzelnen Datei über Computer, Netzwerke, Cloud-Dienste bis hin zu ganzen Rechenzentren. Cyber Security erweitert die IT-Sicherheit auf den gesamten Cyberraum. Da die meisten Systeme heute mit dem Internet verbunden sind, werden IT-Sicherheit und Cybersicherheit oft gleichgesetzt. IT-Sicherheit und Cybersicherheit umfassen alle technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Systemen vor Cyberangriffen und anderen Bedrohungen. Dazu gehören beispielsweise Zugriffskontrollen, Kryptografie, Rechteverwaltung, Firewalls, Proxys, Virenscanner, Schwachstellenmanagement und vieles mehr. Der Begriff Internet Security bezeichnet speziell den Schutz vor Bedrohungen aus dem Internet.
Warum IT-Sicherheit
Die IT ist heute zentraler Bestandteil jedes Unternehmens und bildet die Basis für nahezu alle Geschäftsprozesse. Ohne sie funktioniert fast nichts mehr. Kommt es zu Störungen in der IT, kann das im schlimmsten Fall den gesamten Betrieb zum Stillstand bringen. Das verursacht grossen wirtschaftlichen Schaden und führt zu Reputationsverlust. Für Unternehmen ist es daher unverzichtbar, ihre IT-Systeme abzusichern und gegen Cyber-Risiken und Cyber-Angriffe zu schützen. Gleichzeitig wächst mit der zunehmenden Vernetzung auch die Angriffsfläche. Denn jedes vernetzte Gerät ist ein potenzielles Einfallstor für Cyber-Kriminelle. Das erhöht das Risiko für Angriffe.
Die Aufgabe der Datensicherheit besteht darin, Sicherheitsrisiken anzugehen und Daten vor Manipulation, Verlust oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Daten überhaupt erhoben und verarbeitet werden dürfen (das ist ausdrücklich eine Frage des Datenschutzes!). Vielmehr geht es um die Frage, welche Massnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden sollten. Die Datensicherheit muss im Rahmen des Datenschutzes nach § 9 BDSG durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen gewährleistet werden.
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